Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für digitale Assistenten

Ein smartes Zuhause bietet Ihnen in vielerlei Hinsicht Vorteile: Sie können Energie sparen, Ihre Immobilie vor Einbruch schützen und den Wohnkomfort erhöhen. Ein smartes Zuhause kann Sie aber auch im Alltag unterstützen. Für sogenannte AAL-Anwendungen (Ambient Assisted Living) gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Die staatliche Unterstützung reicht von Förderungen baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Anpassung des Wohnraums durch die KfW-Bank bis hin zu Zuschüssen von der Pflegekasse für Hausnotrufsysteme. Was auch immer Sie vorhaben, die casenio- Experten unterstützen Sie bei Ihrem smarten Vorhaben und helfen Ihnen dabei, die passende Förderkulisse zu identifizieren.

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Förderung von AAL-Maßnahmen

Als größte deutsche Förderbank unterstützt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Bauherren, die ihr Zuhause vorausschauend umbauen oder modernisieren. Mit dem Produkt „Altersgerecht umbauen“ werden insbesondere Maßnahmen gefördert, die für ein barrierefreies und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung relevant sind.

Auch Maßnahmen zur Einrichtung von Gemeinschaftsräumen und das „Mehrgenerationenwohnen“ werden gefördert, ebenso zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die detaillierten technischen Anforderungen sind in den jeweiligen Produktdetails des KfW- Förderprogramms benannt. Darunter sind auch viele Anforderungen an die Elektroinstallation beschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Unabhängig davon fördern die Bundesländer Bau- und Modernisierungsvorhaben im AAL- Bereich im Rahmen der Wohnraumförderung über die jeweiligen Investitionsbanken ihrer Länder.

Ferner bieten einige Bundesländer auch Investitionskostenförderung oder strukturelle Förderung sowie die Förderung besonderer Modellbauvorhaben an. Hier lohnt eine Nachfrage bei den jeweiligen Landesbauämtern, Banken oder bei Energieberatern. Auch Kranken- und Pflegekassen übernehmen im Einzelfall Kosten für Hilfsmittel und Assistenzsysteme.

KfW Größte deutsche Förderbank

Modernisierung

Investitionskostenförderung

Foerdermittel

Kostenübernahme

Hausnotruf

Umbau

Fördermöglichkeiten

Hausnotruf: Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Der Hausnotruf ist ein offiziell anerkanntes Hilfsmittel für Senioren. Die Pflegekasse gewährt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit, bereits ab Pflegegrad 1 des Betroffenen, einen finanziellen Zuschuss. Meist erfolgt die Bereitstellung durch einen Vertragspartner der entsprechenden Kasse. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld darüber zu informieren, mit welchen Leistungserbringern die zuständige Pflegekasse zusammenarbeitet.

Die Nutzungsgebühren für einen Hausnotruf bezuschusst die Kasse dann unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 30,35 Euro pro Monat (Bruttobetrag). Grundlage hierfür ist § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB XI).

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Pflegekasse sind: Es wurde bereits ein Pflegegrad anerkannt.

Der Betroffene ist über den ganzen Tag oder weite Teile des Tages allein oder lebt mit jemandem zusammen, der im Notfall nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen.
Der Pflegebedürftige kann voraussichtlich aufgrund seines Zustandes in einer Notsituation keine Hilfe mit einem herkömmlichen Telefon rufen.

Die Kosten für Zusatzleistungen übernimmt die Pflegekasse in der Regel nicht. Allerdings wird der Gesamtpreis des Hausnotrufsystems mit dem finanziellen Zuschuss verrechnet, sodass die Zusatzkosten meist verhältnismäßig gering bleiben.

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen schließt mit den Anbietern von Hausnotrufsystemen oder deren Verbänden, Verträge über die Versorgung der Versicherten. In den bisherigen Hausnotrufverträgen wurde in der Regel eine Zuzahlung der Pflegekasse in Höhe von 23 Euro pro Monat vereinbart. Am 01.07.2021 wurde nun mit einem Leistungserbringer erstmals ein finanzieller Zuschuss von 35,35 Euro (Bruttobetrag) vertraglich festgehalten. Sofern der Hausnotruf-Anbieter einen neuen Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen hat, ist also auch eine Zuzahlung in dieser Höhe möglich.

Für Versicherte ist es empfehlenswert, sich vor der Auswahl eines Anbieters bei der zuständigen Pflegekasse über die Höhe der finanziellen Unterstützung zu informieren.

Hausnotruf DAK, AOK, Barmer, TK: Antrag bei der Pflegekasse

Sie haben sich für einen Hausnotruf entschieden und möchten einen entsprechenden Antrag stellen? So gehen Sie am besten vor, nachdem ein Pflegegrad bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen anerkannt wurde:

  1. Antrag Kostenübernahme stellen: Die Anträge erhalten Sie entweder bei Ihrer zuständigen Kasse wie DAK, AOK, Barmer und TK oder direkt bei den verschiedenen Anbietern, die sich in Ihrem Namen an die Pflegekasse wenden.
  2. Prüfung durch die Pflegekasse: Die zuständige Pflegekasse prüft Ihren Antrag. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie entweder eine Kostenübernahmeerklärung oder eine Ablehnung. Haben Sie den Antrag über einen Anbieter gestellt, erhält dieser die Entscheidung der Pflegekasse.
  3. Installation des Hausnotrufsystems: Sobald die Kostenübernahme bewilligt ist, prüft der Anbieter die technischen Voraussetzungen und stimmt einen Liefertermin mit Ihnen ab. An diesem erhalten Sie auch eine Einweisung in das Gerät.

Hausnotruf von der Steuer absetzen

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 03.09.2015 entschieden, dass die Kosten für einen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden können. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung, einem Altenheim oder einer betreuten Wohnanlage untergebracht ist. (Az. VI R 18/14)

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